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Die Beitragsbemessunggrenzen sind unter anderem entscheidend für die Bestimmung der Beiträge von Angestellten zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherungswerte für die Sozialversicherungsbeiträge in 2011 und 2012 finden Sie weiter unten aufgeführt. Für den Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die (allgemeinen und besonderen) Jahrearbeitsentgeltgrenzen entscheidend. Die Beitragsbemessungsgrenze dient nur zur Ermittlung des höchsten Beitrags für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung. Eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze existiert auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem geplanten Wechsel in die PKV über die PKV-Beiträge und Leistungen am besten von mehreren Krankenversicherungen z.B. über einen Versicherungsmakler oder im Internet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und dieArbeitslosenversicherung wird in 2012 in West-Deutschland auf 5.600 Euro erhöht, was 67.200 Euro pro Jahr entspricht. In Ostdeutschland bleibt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung in 2012 genau wie in 2011 bei 4.800 Euro monatlich bzw. 57.600 Euro jährlich. Zur Rentenversicherung betrugen die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Arbeitslosenversicherung in 2011 66.000 Euro jährlich in den alten Bundesländern. Das entspricht einem Betrag von 5.500 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung bzw. zur Arbeitslosenversicherung 2011 betrugen in den neuen Bundesländern 57.600 Euro jährlich. Dieses entspricht einem Betrag von 4.800 Euro monatlich. Infos über die Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhalten Sie auch auf der Seite Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info. Welchen Einfluss hat die Beitragsbemessungsgrenze auf die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung? Die Deckelung der Beiträge zur Krankenversicherung bewirkt, dass Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich einen niedrigeren Beitragssatz in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen. Denn auch bei einem Bruttogehalt von z.B. 100.000 Euro werden die Krankenversicherungsbeiträge beispielsweise bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Basis der Beitragsbemessunggrenze berechnet. Würde die Beitragsbemessungsgrenze aber entfallen, würde wohl ein sehr großer Teil der Angestellten mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. In diesem Fall würden dann aber diese Beiträge ohne die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Sozialversicherung nicht zur Verfügung stehen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind nämlich grundsätzlich unabhängig vom Einkommen. Aus dieser Sicht macht die gesetzliche Regelung zur Beschränkung der Krankenversicherungsbeiträge über eine Beitragsbemessungsgrenze wiederum Sinn. Ich bedanke mich für den Besuch auf der Website Beitragsbemessungsgrenzen.info.
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